
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtes spricht eine eindeutige Sprache: Die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf einen Luftreinhalteplan, welcher die Einhaltung der geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid sicherstellt, erläutert die umweltpolitische Sprecherin der SPD-Rathausfraktion Nadine Ruf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden. Da das FDP-geführte Verkehrsministerium die nach Auffassung des Gerichtes effektivste Maßnahme, nämlich die Einführung einer Umweltzone verweigert hat, haben die Wiesbadener Richter die Weigerung des Verkehrsministeriums sogar für rechtswidrig erklärt.
Wenn man sich jedoch die Begründung des Urteils genauer anschaue, werde es für die Landesregierung sogar noch unangenehmer: Das Verkehrsministerium habe so das Gericht einseitig auf die finanziellen Folgen für Wirtschaft und Kfz-Halter abgestellt und den Schutz der menschlichen Gesundheit völlig außer Acht gelassen. Die Wirksamkeit einer Umweltzone sei jedoch gutachterlich bestätigt, umsetzungsfähig und damit verhältnismäßig und geeignet. Der Urteilsspruch sei daher so wiederum das Gericht praktisch gleichbedeutend mit der Verpflichtung zur Einführung einer Umweltzone.
Eine größere Klatsche kann man sich als Hessische Landesregierung vor einem Hessischen Gericht wohl kaum einholen. Da sogar das CDU geführte Umweltministerium die Einführung einer Umweltzone befürwortet, muss FDP-Verkehrsminister Dieter Posch nun schleunigst seinen rein ideologisch motivierten Widerstand aufgeben und sein Einvernehmen erteilen, so Ruf. Es stehe jedoch zu befürchten, dass Herr Posch diese für Wiesbaden sehr wichtige Entscheidung weiter herauszögern und zunächst Revision in Kassel oder Leipzig einlegen würde. Diese wäre traurig für alle betroffenen Wiesbadenerinnen und Wiesbadener, wird jedoch angesichts von Poschs bisheriger Äußerungen wohl leider so zu erwarten sein, so Ruf abschließend.