Standortfrage RMH – Baurecht und Denkmalschutz

Zur Frage des Baurechtes und des Denkmalschutzes gibt es im Kern zwei Gutachten – ein Rechtsgutachten der Kanzlei FPS und eine Stellungsnahme der komunalen Bauaufsicht sowie eine Pressemitteilung des Landesamtes für Denkmalschutz.

Im Kontext des Standortes Wilhelmstraße kommen die Gutachter zu unterschieldichen Ergebnissen.

Das Landesamt für Denkmalpflege lehnt den Standort Wilhelmstraße ab.

Die Kanzlei FPS sieht – verkürzt – keine Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebaungsplanes und auch keine gravierenden denkmalschutzrechtlichen Probleme.

Die Bauaufsicht hält für den Standort Wilhelmstraße die Auflage eines Bebauungsplanes für erforderlich.