
Zur Frage des Baurechtes und des Denkmalschutzes gibt es im Kern zwei Gutachten – ein Rechtsgutachten der Kanzlei FPS und eine Stellungsnahme der komunalen Bauaufsicht sowie eine Pressemitteilung des Landesamtes für Denkmalschutz.
Im Kontext des Standortes Wilhelmstraße kommen die Gutachter zu unterschieldichen Ergebnissen.
Das Landesamt für Denkmalpflege lehnt den Standort Wilhelmstraße ab.
Die Kanzlei FPS sieht – verkürzt – keine Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebaungsplanes und auch keine gravierenden denkmalschutzrechtlichen Probleme.
Die Bauaufsicht hält für den Standort Wilhelmstraße die Auflage eines Bebauungsplanes für erforderlich.
Links
- RMH – Rechtsgutachten 01: FPS – Entwurf des Rechtsgutachtens vom 22.02.2012
- RMH – Rechtsgutachten 02: Dez IV – Stellungnahme zum Rechtsgutachten der Kanzlei FPS vom 22.02.2012
- RMH – Rechtsgutachten 03: FPS – Replik zur Stellungnahme von Dezernat IV
- RMH – Rechtsgutachten 04: FPS – Rechtsgutachten vom 08.03.2012
- RMH – Denkmalschutz: Pressemitteilung / Stellung nahme des Landesamtes für Demkmalpflege vom 09.11.2011