„Unglaublicher Vorgang“

Mit scharfer Kritik reagiert Simon Rottloff, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) auf die geplante Kündigung von Christina Köhn, der Betriebsratsvorsitzenden der Service-Gesellschaft der Horst-Schmidt-Kliniken. Am Mittwoch soll im Rahmen einer Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden darüber verhandelt werden, ob die nicht erfolgte Zustimmung des Betriebsrats zu der beabsichtigten Kündigung ihrer Betriebsratsvorsitzenden durch das Arbeitsgericht Wiesbaden ersetzt wird. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, eine engagierte Betriebsrätin kündigen zu wollen, damit wird durch die Unternehmensleitung das härteste Geschütz aufgefahren um den Betriebsrat mundtot zu machen“, so Rottloff.

Die Rhön Klinikum AG, seit einem Jahr Minderheitsgesellschafterin der HSK, müsse doch eigentlich ein Interesse haben, dass auch die Betriebsrätin den ungeheuerlichen Vorwürfen nachgehe und diese offen in der Belegschaft anspreche, um Mitarbeiter die gegebenenfalls ähnliches erlebt haben zu motivieren darüber zu berichten. Köhn soll von angeblichen Forderungen an Mitarbeiter berichtet haben, auszustechen und unentgeltlich weiter zu arbeiten. Es sei ureigene Aufgabe des Betriebsrates in einer Betriebsversammlung über Vorgänge im Unternehmen und die Stimmung in der Belegschaft zu sprechen. Rottloff, der selber Vorsitzender eines Betriebsrats ist, sieht einen „massiven Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmerschaft“ und ergänzt, „Die Chefetage von Rhön sollte mal ins Betriebsverfassungsgesetz schauen.“

Sollten die Vorwürfe aus der Belegschaft gegen Rhön oder einzelne Vorgesetzte stimmen, dann sei das ein ungeheuerlicher Vorgang. Unentgeltliche Arbeit und Hinterziehung von Sozialbeiträgen seien keine Kavaliersdelikte mit denen man ein Krankenhaus saniere, sondern eine Straftat.

Simon Rottloff fordert die Politik und die städtischen Gremien auf, die Aufklärung dieses Falles voranzutreiben und die Rechte der Belegschaft zu verteidigen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass in die Rechte der Arbeitnehmer-Vertretung eingegriffen wird.“