
Die große Koalition will die Kontrolle der städtischen Gesellschaften durch die Stadtverordnetenversammlung stärken. Dafür wird die CDU/SPD-Koalition in der morgigen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung einen eigenen Antrag einbringen. Ziel ist es, einen Kodex mit Regeln für die Betriebsführung und die Kontrolle kommunaler Beteiligungen – eine Art Wiesbadener Beteiligungsrichtlinie – zu entwickeln, sagen die beiden Fraktionsvorsitzenden Bernhard Lorenz (CDU) und Christoph Manjura (SPD).
Demnach soll der Magistrat Richtlinien entwickeln, bei denen unter anderem die Position der Stadt-verordnetenversammlung gestärkt, einheitliche Standards des Berichtswesens sowohl für die unterjährigen Berichte als auch die Jahresabschlüsse festgelegt und eine kontinuierliche und umfassende Information der Stadtgesellschaft über die Entwicklungen in den einzelnen Beteiligungen gewährleistet werden soll.
Die Landeshauptstadt hat in den vergangenen Jahren wichtige Teile der Stadtverwaltung in privat-wirtschaftlich organisierte Unternehmen ausgegliedert. Während der parlamentarisch kontrollierte Haushalt heute knapp 1 Milliarde Euro umfasst, beträgt der Gesamtumsatz der kommunalen Beteiligungen, die nicht einer direkten parlamentarischen Kontrolle unterliegen, bereits rund 1,5 Milliarden Euro.
Die Stadtverordnetenversammlung richtet zur Kontrolle einen regelmäßig tagenden Beteiligungs-ausschuss ein, so Lorenz und Manjura. Das Revisionsamt soll künftig für die gesamte Stadt unter Einschluss aller Beteiligungen zuständig sein. Zudem sollen Stadtverordnete in die Gesellschafterversammlungen entsendet werden.