
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann nur als Schritt in die falsche Richtung gedeutet werden. Mit dem Urteil, die 3-Prozent-Hürde sei verfassungswidrig, hat das Gericht in Karlsruhe den sich andeutenden Rechtsdrift innerhalb der EU auch in Deutschland manifestiert.
Hier geht es nicht darum, kleineren Parteien durch eine Sperrklausel einen Nachteil einzuräumen. Es geht darum, dass das demokratische Gebilde Europa auch in Zukunft der Wahrung seiner Aufgaben nachgehen kann. Die Sperrklausel dient auch dazu, der Zersplitterung dieser Institution entgegenzuwirken, begründete Christian Jacobi, Geschäftsführer im Unterbezirk, seine Bedenken.
Bei der Abwägung aller Fakten und in Anbetracht der diversen Umfragen muss festgehalten werden, dass die Handlungsfähigkeit der EU durch dieses Urteil beeinträchtigt wird. Zum einen muss beachtet werden, dass der Bundesrepublik im zukünftigen Parlament bereits 3 Sitze weniger zustehen. Dies alleine ist aber kein Beinbruch. Viel mehr muss zum anderen festgehalten werden, dass es in Deutschland und innerhalb der ganzen EU eine Tendenz zur Europaskepsis gibt, führte Jacobi weiter aus.
Insbesondere die nach Rechts gerichteten Skeptiker, welche im amtierenden Parlament bereits zu stark vertreten sind, werden durch dieses Urteil bestärkt. Durch das Verfassungsurteil geht Deutschland nun mit schlechtem Beispiel voran. Es obliegt in der Hoheit der jeweiligen Mitgliedsstaaten eine Sperrklausel zu definieren oder nicht. Durch die Abschaffung wird die Europäische Union und insbesondere die Bundesrepublik Deutschland vor eine richtungweisende Aufgabe gestellt. Den Le Pens und Orbans unserer Zeit muss jegliche Berechtigung entzogen werden. Wir dürfen nicht zulassen, dass populistische Parteien, welcher Gesinnung auch immer, eine Plattform bekommen, ergänzte der Unterbezirksvorsitzende Dennis Volk-Borowski.