
Die Neugestaltung des Formulars des staatlichen Schulamtes zum Schulübergang von der Grund- auf die weiterführende Schule stiftet unnötig Verwirrung, sagte der Schulpolitische Sprecher der SPD-Rathausfraktion Hendrik Schmehl.
Laut Zeitungsberichten hatten sich Eltern und Lehrkräfte darüber beklagt, dass in dem neuen Formular nur der Bildungsgang angekreuzt werden könne. Bestehe allerdings der Wunsch nach dem Besuch einer Integrierten Gesamtschule (IGS) sei dies nur durch die Nennung der konkreten Schulen als Erst-, Zweit- oder Drittwunsch kenntlich zu machen.
Dieses Formular lässt die Eltern darüber im Unklaren, was sie ausfüllen müssen, wenn sie sich für ihr Kind einen bestimmten Schulabschluss wünschen, dieser aber im flexibleren Rahmen einer integrierten Gesamtschule erreicht werden soll. Hier muss das staatliche Schulamt das Formular dringend nachbessern, forderte Schmehl.
Wie interpretiert das staatliche Schulamt den Elternwillen, wenn als Bildungsgang Gymnasium angekreuzt ist und als Wunschschulen jeweils integrierte Gesamtschulen? Sind die Kapazitäten der Schulen bereits ausgeschöpft, wird das Kind dann dem Gymnasium zugeteilt, oder einer anderen IGS? Dies geht aus dem Formular nicht eindeutig hervor. Andere staatliche Schulämter fragen deshalb gezielt nach dem IGS-Wunsch, um den Elternwillen auch in diesen Fällen berücksichtigen zu können, erläutert der SPD-Politiker. Auch unklar sei, warum im Formular nicht nach G8 oder G9 gefragt werde.
Die entsprechenden Formulare für den Übergang der staatlichen Schulämter Darmstadt und der Bergstraße zeigen beispielsweise, dass es möglich ist, den eindeutigen Wunsch der Eltern abzufragen.
Niemand hat einen Anspruch darauf, dass seine Erstwahl beim Schulübergang berücksichtigt wird. Allerdings sollte für die Verteilkonferenzen klar sein, was der Elternwille tatsächlich ist. Ein Formular, das diesen nicht genau erfasst, sollte zum Wohle aller Beteiligten und schon um längere Diskussionen im Nachgang zu vermeiden, überarbeitet werden, so Schmehl abschließend.