Wiesbadener Sozialdemokraten begrüßen Urteil des Verfassungsgerichtes

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld ist richtig. Statt zu fördern, wenn Eltern ihre Kinder nicht in der Kita oder der Krippe anmelden, sollte das Geld nun dafür verwendet werden, die Betreuungsangebote auszubauen, damit echte Wahlfreiheit zu schaffen und in Bildung zu investieren“, sagte Simon Rottloff, Sozialpolitischer Sprecher der SPD-Stadtverordnetenfraktion.
„Das Betreuungsgeld war keine gute Idee. Es ist gut, dass das oberste Gericht diese Idee nun verworfen hat. Schon das Prinzip dieser Zahlung war aberwitzig. So hätte man genauso all jenen Geld zahlen können, die öffentliche Schwimmbäder nicht besuchen, da dies zu weniger Besuchern im Schwimmbad führe. Wie insbesondere von Wissenschaftlern immer wieder betont wurde, setzte das Betreuungsgeld einen falschen Anreiz gerade für die Familien, deren Kinder am meisten von einem Betreuungsplatz profitieren würden“, so Rottloff weiter.
„Leider hat das Verfassungsgericht nur geprüft, ob das Gesetz durch den Bund hätte beschlossen werden dürfen. Das Gericht hat entschieden: Betreuungsgeld ist Ländersache. Dennoch wäre es gut gewesen, wenn das Verfassungsgericht auch geprüft hätte, ob das Gesetz gegen das Prinzip der Gleichberechtigung von Frauen und Männern verstößt. Durch die in der Regel geringeren Verdienste von Frauen wurde insbesondere für diese der Anreiz geschaffen, aus finanziellen Gründen den Beruf aufzugeben. Das widerspricht nicht nur dem Prinzip der Gleichberechtigung, sondern ist in Anbetracht der guten Bildungsabschlüsse von Frauen auch ökonomischer Unfug“, erläuterte Rottloff.