Auszahlung der Mittel für Bildung und Teilhabe an Kommunen

„Sozialminister Grüttner kann sich sicher sein, dass wir die Bundesmittel für Bildung und Teilhabe entsprechend der Zielsetzung der Gelder verwenden werden“, kommentiert Simon Rottloff, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Rathausfraktion, die Bekanntgabe der Weiterleitung der Bundesmittel durch das Land an die Kommunen. „Für Wiesbaden macht das eine Summe in Höhe von über 1,9 Millionen Euro aus“, zeigt sich Rottloff erfreut.

„Mit diesen zusätzlichen Mitteln können die nötigen Einsparungen bei den anstehenden Haushaltsberatungen wenigstens etwas abgemildert werden“, so Rottloff. So werde mit dem Zuschuss zum einen das bereits von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene städtische Programm für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mi 1 Million Euro ausgestattet, nachdem sich das Amt für soziale Arbeit und die Kämmerei auf diese Form der Finanzierung geeinigt haben. Aus den Restmitteln in Höhe von 917.000 Euro könnten aber auch noch andere Projekte abgesichert werden, wie beispielsweise die Flüchtlingsbetreuung und andere Formen der Beschäftigungsförderung, die momentan in Gefahr stehen, gekürzt bzw. trotz enormem Bedarf nicht weiter ausgebaut zu werden.

Das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es seit April 2011 und wird in Wiesbaden seit dem von jährlich 11.000 jungen Menschen genutzt. Die vielseitigen Leistungen beinhalten nicht nur die Übernahme von Kosten der Schulbildung, wie bspw. Lernmittelzuschuss, Mittagsverpflegung und Klassenfahrten, sondern auch die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen von bis zu 10 € monatlich im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich. „Gemeinsam mit den Schulen und der Schulsozialarbeit hat das Kommunale Jobcenter systematische Lernförderangebote für über 900 versetzungsgefährdete Schülerinnen und Schüler mit großem Erfolg durchgeführt und so die Bildungschancen junger Menschen aus einkommensschwachen Familien verbessert“, lobt Rottloff die Arbeit der Einrichtungen.

Der Bund hatte die Mittel für Bildung und Teilhabe aus dem Jahr 2012 einbehalten und erst nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom März dieses Jahres an die Länder gezahlt. „Dass das Land die dafür vorgesehenen Mittel des Bundes nun in vollem Umfang, nebst Zinsen, an die Kommunen weiterleitet, ist zwar erfreulich, leider jedoch noch keine Selbstverständlichkeit für die Landesregierung. Daher fordern wir, dass in Zukunft alle Bundesmittel vom Land, insbesondere bei der Kinderbetreuung und der Flüchtlingshilfe, eins zu eins an die Kommunen weitergeleitet werden und das Land nicht gutsherrenmäßig einen Anteil in die eigene Tasche steckt“, so Rottloff abschließend.