SPD für Einführung einer Sozialklausel bei Hundesteuer

Stephan Belz Bild: Angelika Aschenbach

Die SPD-Stadtverordnetenfraktion spricht sich für die Einführung einer Ermäßigung der Hundesteuer für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach SBG II erhalten, aus.
„Wir haben die Einwände der Bürgerinnen und Bürger, die uns in den letzten Wochen und Monaten bezüglich der Hundesteuer erreicht haben, ernst genommen. Unser Eindruck ist, dass den Hundehal-terinnen und -haltern insbesondere die Berücksichtigung von Härtefällen wichtig ist. Daher haben wir uns entschieden, einen Antrag zur Einführung einer Sozialklausel bei der Hundesteuer zu stellen“, erklärt Stephan Belz, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion.
Die Sozialklausel werde, Hundehalter, die oben genannte Sozialleistungen beziehen, um die Hälfte der Steuer entlasten. Die zu beantragende Ermäßigung führt dann zu einer Steuer von 90 € statt 180 € und gilt für den ersten Hund. Zweit- und Dritthunde, sowie Listenhunde werden von der Ermäßigung nicht erfasst. „Im Nachhinein sehen wir ein, dass wir hier einen Fehler gemacht haben. Es wäre sinnvoll gewesen, die Sozialklausel von vornherein gemeinsam mit der Erhöhung der Hundesteuer zu beschließen. Allerdings holen wir diese Korrektur nach“, erklärt Belz abschließend.