
Wir werden den Ausbau der Betreuungsplätze in Wiesbaden im Krippenbereich für die unter 3-jährigen und im Elementarbereich bei den 3-6-jährigen fortsetzen müssen, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen schadensersatzpflichtig zu werden, reagiert Simon Rottloff, sozialpolitischer Sprecher und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Rathausfraktion, auf das jüngste Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Anspruch von Eltern auf Ersatz ihres Verdienstausfalls.
Der BGH hat klargestellt, dass es sich bei der Umsetzung des Anspruches auf einen Betreuungsplatz eben nicht um eine Hobbyveranstaltung von Sozialpolitikerinnen und politikern handelt, so Rottloff weiter.
Dabei sei ein Aspekt des Urteils von ganz besonderer Relevanz für die Kommunen und damit auch für die Stadt Wiesbaden. Wenn die Kommune keinen Kita-Platz zur Verfügung stellen kann, darf sie sich nicht darauf berufen, dass das Geld zum Ausbau fehlt, weist Rottloff auf die Argumentation des BGH hin. Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter 3-jährige garantieren zu können, habe man bis dato immer auf freie Plätze in der Tagespflege hinweisen können. Aktuell sei der Ausbau bei den Plätzen für unter 3-jährige jedoch nahezu zum Erliegen gekommen. Zudem habe Sozialdezernent Arno Goßmann im Sozialausschuss mehrfach darauf hingewiesen, dass es bei den 3 bis 6-jährigen zu Engpässen kommen werde. Hier würden die Gerichte, sollte es zu Klagen kommen, einen Verweis auf Tagespflegeplätze aber nicht akzeptieren, da dies vornehmlich ein Angebot für Kleinkinder sei.
Dass sich Bund und Land bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs seit Jahren aus der finanziellen Verantwortung stehlen, dürfte die Gerichte dem Urteil nach nicht beeindrucken. Zudem hilft es auch den betroffenen Familien nicht sonderlich weiter", argumentiert Rottloff, der für die Wiesbadener SPD 2017 auch das Bundestagsdirektmandat zurückerobern will. Die SPD wird sich deshalb in den kommenden Monaten für den Ausbau der Kinderbetreuung stark machen und Entscheidungsvorlagen des Magistrats ihre Zustimmung erteilen, so Rottloff weiter. Zudem müsse das Urteil auch bei der Aufstellung und Genehmigung des Haushalts Berücksichtigung finden und der Ausbau der Kinderbetreuung, wie in der Vergangenheit bereits schon geschehen, gesondert betrachtet werden.
Abschließend erinnert Rottloff daran, dass eine gut ausgebaute Kinderbetreuung mittlerweile nicht mehr nur zu den weichen, sondern längst zu den harten Standortfaktoren zähle und auch volkswirtschaftliche Effekte habe. Die Wirtschaft hat in den letzten Jahren enorm vom Anstieg der Frauenerwerbsquote im Zuge des Ausbaus der Kinderbetreuung profitiert. Ebenso Bund und Länder, die einen Großteil der Einkommenssteuer für sich verbuchen. Auf beide Aspekte muss daher in den Diskussionen um die Höhe der Gewerbesteuer oder eine auskömmliche Finanzierung der Städte und Gemeinden immer wieder hingewiesen werden, schließt Rottloff.