Breite Zustimmung des SPD Parteitags zum Initiativantrag der ASF zur Abschaffung des § 219a StGB

Susanne Hoffmann-Fessner Bild: Angelika Aschenbach

Nahezu 100% Zustimmung erreichte der Antrag der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) zur Abschaffung des § 219 a StGB auf dem Parteitag der SPD vergangenen Samstag in Medenbach. „Wir akzeptieren nicht, dass medizinische Informationen und Frauenrechte dem Frieden in der Koalition geopfert werden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen ein nicht verhandelbares Grundrecht ist. Sexuelle Selbstbestimmung kann nur dann gelebt werden, wenn alle Menschen freien Zugang zu Informationen über medizinische Behandlungen haben!“ erklärte die Vorsitzende der ASF Susanne Hoffmann-Fessner.

Die SPD Bundestagsfraktion hat am 11.12.2017 einen Gesetzesentwurf zur Streichung des § 219a StGB beschlossen, am 02.03.2018 vorgelegt (Drucksache 19/1046) und im Zuge der neuen Koalition mit der CDU/CSU aber noch nicht in den Bundestag eingebracht. Den Vorstoß der neuen Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey für eine Abschaffung begrüßte Hoffmann-Fessner sehr. „Es kann nicht sein, dass Frauen in so einer schwierigen Situation, verwehrt wird, sich zu informieren“, so die Vorsitzende. Der Generalsekretär der SPD Lars Klingbeil hat Anfang März diesen Jahres völlig richtig bemerkt, dass neben der Umsetzung des Koalitionsvertrages nach wie vor die SPD als solche auch erkennbar sein und ein gemeinsamer Weg der Erneuerung aber auch der Sichtbarkeit begangen werden muss. Susanne Hoffmann-Fessner fordert daher gemeinsam mit der AsF und dem Unterbezirk Wiesbaden die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, den Antrag auf Abschaffung des § 219a StGB einzubringen und sich für die Abschaffung des § 219a klar einzusetzen.

Im November 2017 wurde die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von 6.000 € verurteilt, weil Sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hat. Nach der aktuellen Gesetzeslage machen sich Ärztinnen und Ärzte schon strafbar, wenn sie nur über Schwangerschaftsabbrüche informieren oder auf ihrer Homepage erwähnen, dass sie den Eingriff vornehmen. Die ASF Wiesbaden fordert nachdrücklich, dass Ärztinnen und Ärzte nicht kriminalisiert werden, weil sie medizinische Informationen für Frauen bereitstellen.