Politischer Entscheidungsprozess bei Müllentsorgung wurde durch MBA geschickt unterlaufen

Dennis Volk-Borowski, Parteivorsitzender Bild: Angelika Aschenbach

„Formaljuristisch in Ordnung, aber deutliche Kritik am Verfahren“, so lässt sich eine Pressemeldung der Wiesbadener SPD in Sachen Ausschreibung der Restmüllentsorgung in Wiesbaden zusammenfassen. Diese Position wurde jetzt in einem Gutachten des städtischen Rechtsamtes an den Beteiligungsausschuss bestätigt. „Denn mit der Formulierung der Ausschreibung der Müllentsorgung hat die Geschäftsführung der städtischen MBA GmbH ohne einen entsprechenden politischen Auftrag Fakten geschaffen, da die Auswahlkriterien der Ausschreibung Knettenbrech + Gurdulic als ortsansässiger Unternehmer stark bevorzugten, Knettenbrech + Gurdulic jedoch gleichzeitig die Anforderungen der Ausschreibung nur erfüllen kann, wenn er auf Wiesbadener Gemarkung eine zusätzliche Müllverbrennungsanlage errichtet. Wir haben von Anfang an das intransparente Vergabeverfahren kritisiert und sehen unsere Position vom städtischen Rechtsamt nun komplett bestätigt“, so Dennis Volk-Borowski, beteiligungspolitischer Sprecher der SPD-Rathausfraktion und Vorsitzender der Wiesbadener Sozialdemokratie.

Pikanterweise kritisiert jedoch nun ein dem Rechts- und Abfalldezernenten unterstelltes Amt mit hohem juristischem Sachverstand eine dem Rechts- und Abfalldezernenten unterstellte Gesellschaft. „Das bedeutet, dass die Einwände gravierend sein müssen“, so Volk-Borowski. Das Rechtsamt hat in seinem umfänglichen Gutachten bestätigt, dass der Aufsichtsrat der MBA Wiesbaden GmbH (MBA) – wenn man die Satzung der MBA gemäß des Rechtsgrundsatzes von Sinn & Zweck ausgelegt hätte – bereits bei der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Müllbeseitigung hätte beteiligt werden müssen. Stattdessen waren aber nach einer oberflächlichen Information in den Details wesentliche Vorfestlegungen getroffen worden, die eine hohe politische Bedeutung hatten, ohne dass hierüber der Aufsichtsrat am Ende noch einmal beteiligt worden wäre, schon gar nicht die städtischen Gremien.

„Dies ist – wie wir von Anfang an kritisiert haben – nicht geschehen“, so der SPD-Politiker. „Die Geschäftsführung der MBA hat sich vielmehr trickreich an den Wortlaut der Satzung gehalten, so dass ihr nach Ansicht des Rechtsamtes rein juristisch nichts vorzuwerfen ist. Sie hat damit jedoch klar gegen den Geist der Satzung und vor allem gegen den Beteiligungskodex der Landeshauptstadt Wiesbaden verstoßen. Aufschlussreich ist in diesem Kontext auch, dass das Rechtsamt eine entsprechende Klarstellung der MBA-Satzung empfiehlt.“

Mit dieser Ausschreibung hat die Geschäftsführung der MBA der Stadt jedoch die politische Entscheidung aus der Hand genommen, da die Ausschreibung faktisch nicht mehr zurückgenommen oder geändert werden konnte. Im Gegenteil: Der Aufsichtsrat der MBA stand am Ende des Verfahrens nur noch vor der Möglichkeit den Auftrag an Knettenbrech + Gurdulic zu vergeben oder Knettenbrech + Gurdulic einen Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe einzuräumen. Für die Wiesbadener SPD ein weiteres Beispiel, wie aufmerksam die Stadtpolitik sein muss, um im Geflecht von Gesellschaften, wirtschaftlichen Interessen und Vergaberecht die Position der Stadt zu behaupten.