Wiesbadener ASF: §219a Kompromiss nur Kosmetik

Susanne Hoffmann-Fessner Bild: Angelika Aschenbach

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) in Wiesbaden ist enttäuscht über den Kompromiss der großen Koalition zu §219a. „Nachdem durch monatelange Verhandlungen die Chance auf Streichung des §219a immer wieder verzögert wurde, liegt nun ein Entwurf vor, der unter Beibehaltung des Ursprungsparagraphen, völlig an den Beschlüssen und Forderungen der Frauen in der SPD vorbeigeht“ so die Vorsitzende der Wiesbadener ASF Susanne Hoffmann-Fessner.

Durch die vorgesehene Kosmetik werde nur der Anschein einer Verbesserung erreicht, Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbruch informierten, blieben juristisch noch immer in der Grauzone und der Gefahr ausgesetzt verurteilt zu werden. Die Willenserklärung der großen Koalition eine Liste mit Adressen von Ärztinnen und Ärzten zu veröffentlichen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, könne nicht die notwendige und sinnvolle medizinische Information durch die Ärztinnen und Ärzte z. B. auf deren Homepages ersetzen. Zudem werde eine solche Liste nicht vollständig sein, da sich viele Ärztinnen und Ärzte aus Angst an den Pranger gestellt zu werden dort nicht eintragen werden. „Ich erwarte von der Bundestagsfraktion der SPD, dass sie dafür sorgt, dass die Abstimmung über die Änderung des 219a als Gewissensentscheidung freigegeben wird“, so Hoffmann-Fessner weiter „vielleicht gibt es doch eine fraktionsübergreifende Mehrheit zur Abschaffung, damit diese Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten endlich ein Ende hat.“ Die vielfach vorgetragene Sorge eines hemmungslosen Werbens für Schwangerschaftsabbruch ist nach Auffassung der ASF unbegründet, da das Werbeverbot für Ärzte bereits in den einschlägigen Vorschriften des Fachrechts festgelegt sei.