Fokus sollte auf RMCC-Gastronomie gelegt werden
Die SPD-Rathausfraktion zeigt Verständnis für Entscheidung des Magistrats gegen eine Kündigung der Verträge von Spielbank und Kurhausgastronomie zum derzeitigen Zeitpunkt.
Insbesondere die Gefahr eines langen Prozesses über die Anwendbarkeit des EU-Vergaberechts auf die Vergabe der Spielbank und das erhebliche wirtschaftliche Risiko im zweistelligen Millionenbereich überzeugen die SPD-Rathausfraktion, derzeit keine Kündigung auszusprechen.
„Die Betonung liegt für uns als SPD aber ganz klar auf „derzeit“. So hängt der weitere Umgang mit der Firma Kuffler – sowohl im Kurhaus als auch im RMCC – ganz wesentlich davon ab, zu welchem Ergebnis die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft führen“, erläutert Schmehl. „Kommt es zu einem Verfahren und zu einer Verurteilung, dann wäre eine weitere Zusammenarbeit schlechterdings kaum vorstellbar und eine Kündigung aus wichtigem Grund eine sehr ernstzunehmende Option.“
Den Vorwurf, dass die Ereignisse der letzten beiden Jahre rund um die Firma Kuffler keine Konsequenzen hätten, weist die SPD-Fraktion deutlich zurück. So beschäftigt sich weiterhin ein Akteneinsichtsausschuss mit dem Thema, die Staatsanwaltschaft in München ermittelt und es gibt etliche Erkenntnisse zu Schwächen im städtischen Vergabesystem, die abzustellen sind. Außerdem wurden das Revisionsamt und die Antikorruptionsbeauftragte organisatorisch und personell gestärkt.
„Die Haltung der Grünen im Rathaus scheint hingegen irrational und von Effekthascherei getrieben. Um die Kufflers für die zweifelsohne kritikwürdigen Einladungen an den ehemaligen Oberbürgermeister und die Ungereimtheiten bei der Gastro-Vergabe des RMCC zu bestrafen, ist man bereit, in deutlich größerem Umfang den tadellosen Mehrheitseigner der Spielbank und der Stadt selbst mit einem möglichen Millionenbetrag zu schädigen. Verantwortung sieht anders aus.“ so Schmehl weiter.
Stattdessen ist es aus Sicht der SPD-Fraktion sinnvoller, den Gastro-Vertrag im RMCC auf den Prüfstand zu stellen. Hier steht die Familie Kuffler anders als in der Spielbank in direkter Verantwortung und ist nicht nur Minderheitsgesellschafter. Zudem gibt es hier viele schwerwiegende Mängel im Vergabeverfahren, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Einladungen an den ehemaligen Oberbürgermeister stehen und deshalb besonders kritisch betrachtet werden müssen. Dies gilt für den Bereich der Spielbank nur bedingt, weil die vergaberechtswidrige Verlängerungsklausel bereits bei der Vergabe im Jahr 2009 in den Verträgen festgehalten wurde.