Klare Regeln für E-Scooter schaffen! Möglichkeiten einer Satzung prüfen

Die SPD-Rathausfraktion fordert, dass für die E-Scooter in der Stadt klare Regeln geschaffen werden und wird eine entsprechende Prüfung auch im Verkehrsausschuss beantragen. Immer wieder stellen wir fest, dass E-Scooter nach der Nutzung rücksichtslos abgestellt werden. Sei es an Bushaltestellen, in Hofeinfahrten oder einfach wild auf dem Gehweg. An beliebten Orten liegen dann oftmals mehrere Roller verknäult auf einem Haufen. „Das ist weder optisch überzeugend, noch ermöglicht es Mobilität für alle! Für die meisten mag das zwar eher ein kleines Ärgernis sein – für Menschen mit Gehbehinderung, für Rollstühle oder Kinderwagen ist so ein Roller aber eine echte Hürde. so der Fraktionsvorsitzende Hendrik Schmehl. Vor allem, wenn wegen parkender Autos nicht einfach auf die Straße ausgewichen werden kann. Auch das Wegtragen ist bei den über 20kg schweren Rollern nicht allen möglich.

 

Bisher war eine klare Regelung für das Aufstellen und den Betrieb der Scooter für die Kommunen nicht möglich. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf macht nun deutlich, dass die E-Scooter eine Sondernutzung darstellen und diese durch eine entsprechende Satzung geregelt werden kann.

„Es wäre nun durch den Magistrat zu prüfen, ob dieses letztinstanzliche Urteil auch auf Hessen übertragbar ist – entsprechendes werden wir im kommenden Verkehrsausschuss als SPD-Rathausfraktion beantragen,“ so Schmehl weiter.

 

Sollte eine Regelung für Wiesbaden möglich sein, dann müssen insbesondere Regelungen für das Abstellen der Roller gefunden werden – ob an zentralen Abstellorten oder den Ausschluss bestimmter Bereich durch sog. Geo-Fencing. Auch das Fahren auf Gehwegen oder entgegen der Einbahnstraßen sollte unterbunden werden. Abschließend stellt die SPD-Fraktion fest: Es geht uns nicht um das weitgehende Verbot von E-Scootern. Diese sind ein wichtiges zusätzliches Mobilitätsangebot, das klimafreundlich und auch mit einem hohen Spaßfaktor verbunden ist. Auch soll durch eine Regelung nicht der grundsätzliche Vorteil der E-Scooter, nämlich die große Freiheit des Abstellens, ausgehebelt werden. „Klar muss aber auch sein: Es braucht Regeln im Straßenverkehr und diese sind auch mit Rücksicht auf andere und insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer einzuhalten.“