AfB Wiesbaden: Absolutes Chaos im Kultusministerium wird auf die Schulen übertragen

Bereits seit Dienstag, den 5.1.2021 ist allen Menschen in Deutschland und auch in Hessen klar, die Schulen werden nicht wie gewohnt am Montag, den 11.1.2021 öffnen.

Doch ein „Konzept“ seitens des Kultusministeriums hat bis zum Donnerstag, den 7.1.2021 auf sich warten lassen. Wieder einmal wird von den Schulen erwartet, dass sie sich selbstständig und vor allem extrem kurzfristig intern über die Schulöffnung Gedanken machen. Eine klare nachvollziehbare Richtlinie für alle hessischen Schulformen, wie der Hybridunterricht gestaltet werden soll, gibt es nicht. Es kann nicht sein, dass alle Abschlussjahrgänge in den Präsenzunterricht sollen, bei den restlichen Schüler*innen zwischen den Jahrgängen 1 bis 6 jedoch die Verantwortung, ob ihre Kinder an dem Präsenzunterricht teilnehmen werden oder nicht, ausschließlich den Erziehungsberechtigen übertragen wird. Schüler*innen innerhalb einer Klasse werden ungleich behandelt, da Schüler*innen, die an zentralen Abschlussprüfungen teilnehmen, im Präsenzunterricht beschult werden sollen. Die anderen Schüler*innen einer Klasse, die nicht an zentralen Abschlussprüfungen teilnehmen, werden dagegen im Distanzunterricht unterrichtet. Es ist illusorisch zu denken, dass Unterricht in der Schule und Distanzunterricht den gleichen Effekt haben. So ist es wieder Stückwerk und Lehrerinnen und Lehrer müssen GLEICHZEITIG online- und Präsenzunterricht anbieten. Es hat sich gezeigt, dass dies kaum zu bewältigen ist.

Wir fordern einheitlich für alle Schulen in ganz Hessen ab dem Jahrgang 7 ab einem Inzidenzwert von 100 die Einführung des Tageswechselmodells, gerade auch zum Schutz der bildungsbenachteiligten Familien. Es kann nicht funktionieren, dass eine Lehrkraft zum Beispiel in einer Abschlussklasse bei einer Halbierung der Klassenstärke beide Gruppen parallel unterrichtet.

Natürlich ist Präsenzunterricht in ungeteilten Klassen im Prinzip das, was wir uns alle wünschen. Aber in der aktuellen Lage am freiwilligen Präsenzunterricht festzuhalten, heißt die grundlegendsten Interessen sozial benachteiligter Familien zu übergehen. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist auch hier basal. Wir sprechen uns dafür aus, dass sobald es die Zahlen zulassen, ein Tageswechselmodell bis zu Sommerferien fortgeführt werden sollte. Für uns gilt nach wie vor der Grundsatz: „Kein Kind zurücklassen!“