Pressemitteilung
Mit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode stand der Handlungsauftrag für die Bundesregierung in Zeile 6035 fest: „Das Bundespersonalvertretungsrecht wird novelliert“. Dieses Gesetz wurde letztmalig 1974 umfassend reformiert.
„Ich zweifle stark daran, dass diese notwendige Novelle mit einer Regierungskoalition aus CDU, CSU, Grüne und FDP gekommen wäre“, sagt Christian Kato, stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Wiesbaden.
Wie bei anderen großen Gesetzgebungsprojekten ist das am 14.06.2021 verkündete „Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes“ das Ergebnis eines intensiven und umfangreichen Abstimmungsprozesses. Daran waren sehr stark die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften mit einem Forderungskatalog mit weit mehr als 100 Einzelanmerkungen beteiligt.
Nadine Ruf, Bundestagskandidatin der SPD Wiesbaden sagt: „Die Neustrukturierung des Gesetzes und Einteilung in insgesamt schlüssig aufgebaute Kapitel ist aus Sicht der Mitbestimmung eine große Verbesserung. Ebenfalls trägt die Verwendung neutraler Formulierungen zu einer geschlechtergerechten Sprache, Klarheit und Lesbarkeit des Gesetzes bei.“
Mit der Überarbeitung der Vorschriften für die Personalratswahlen greift die Novelle zwei zentrale Regelungsziele auf: Die Modernisierung der Wahlvorschriften und die Vermeidung personalvertretungsfreier Zeiten. „Die Absenkung der Altersgrenze für das aktive Wahlrecht in § 14 Abs. 1 ist aus sozialdemokratischer Sicht ein Erfolg. Jedoch muss im nächsten Schritt die Beschränkung des aktiven Wahlrechts, wie sie in § 14 Abs. 1 Nr. 2 vorgesehen ist, geändert werden.“ betont Christian Kato.
„Zeiten der Abwesenheit aus der Dienststelle sollten bei heute vielfältigen Tatbeständen nicht durch Beschränkung des Wahlrechts sanktioniert, sondern durch Bindung an die Dienststelle gefördert werden, etwa durch Erhalt des Wahlrechts.“ ergänzt Nadine Ruf.
Die Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) war nach mehr als 45 Jahren überfällig. Die Novelle bringt für die Personalvertretungen zahlreiche Verbesserungen, im Kleinen wie im Großen. Das maßgeblich durch die Corona-Pandemie induzierte Digitalisierungspaket hat in der Landschaft der Personalvertretungsgesetze ein Alleinstellungsmerkmal. Nadine Ruf stellt dabei klar: „Eine SPD darf und wird mit diesen Veränderungen nicht aufhören. Die Mitbestimmung benötigt einen stetigen Wandlungsprozess und muss regelmäßig aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer modernisiert werden.“
Foto Nadine Ruf | (c) Daliah Immel Fotografie
Foto Christian Kato | (c) Angelika Aschenbach
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