Chancen des Baulandmobilisierungsgesetzes nutzen – Vorkaufsrecht für Schrottimmobilien prüfen

Die SPD-Stadtverordnetenfraktion sieht im Baulandmobilisierungsgesetz auch für Wiesbaden große  Chancen zur Anwendung neuer rechtlicher Möglichkeiten, mit denen die Schaffung von Wohnraum erleichtert werden kann. „Hierzu gehören beispielsweise das Aussprechen von Baugeboten oder Planungserleichterungen zu Gunsten von Wohnungen“, erläutert der planungspolitische Sprecher der SPD-Stadtverordnetenfraktion, Gerhard Uebersohn. Wir bitten daher den Magistrat in einem entsprechenden Antrag im heutigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau um eine Prüfung, ob und wo uns dieses neue Instrument weiterhelfen kann. Hintergrund ist, dass seit Mai 2022 eine entsprechende hessische Rechtsverordnung die Anwendung des Baulandmobilisierungsgesetzes in Wiesbaden auf Grund seines angespannten Wohnungsmarktes zulässt. 

„Spannend finden wir auch die erweiterten Möglichkeiten für ein kommunales Vorkaufsrecht. Dies gilt insbesondere für sogenannte Schrottimmobilien, von denen wir auch in Wiesbaden einige haben. Das gilt beispielsweise für das Gebäude Bismarckring 23, aber auch mit Blick auf die weitgehend leerstehende Ladenzeile des Roten Hochhauses im Schelmengraben”, so Uebersohn weiter. Hier wollen wir ausloten, welche rechtlichen Optionen wir haben. 

Darüber hinaus ermöglicht das Baulandmobilisierungsgesetz die Anwendung eines Genehmigungsvorbehalts bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. „Ein solches Recht wünschen wir uns schon länger, weil damit unter Umständen auch der Verdrängung von Mieterinnen und Mietern, aber indirekt auch von viertelprägender Gastronomie entgegengewirkt werden kann. Damit erhalten wir ein Recht, dass wir sonst nur durch sogenannte Erhaltungssatzungen bekommen würden, deren Einführung in Wiesbaden aber an der notwendigen Rechtssicherheit der entsprechenden Satzungen scheitert. Das Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht dies nun auf direktem Weg. Diese Chance wollen wir nutzen“, betont der Vorsitzender der SPD-Stadtverordnetenfraktion Hendrik Schmehl. „Wir sind gespannt, welche Anwendungsmöglichkeiten der Magistrat in der neuen Rechtslage sieht.