Teilhabe- und Bildungschancen

Wiesbaden ist… verantwortlich für Teilhabe- und Bildungschancen

Gute Bildung ist der Schlüssel für die Persönlichkeitsentwicklung, eine eigenständige Lebensgestaltung und gesellschaftliche Teilhabe. Mittels Bildung soll das Postulat der Chancengleichheit umgesetzt, der Grundstein für den sozialen Aufstieg gelegt werden.

Die Gesellschaft, in der wir leben, ist hochkomplex. Die Veränderungen, denen die Menschen aufgrund der rasanten technischen Entwicklung unterworfen sind, erfordern ständige Anpassungen an die Herausforderungen in Arbeit und Gesellschaft. Insbesondere die sich durch alle Lebensbereiche ziehende Digitalisierung verlangt von den Menschen Bereitschaft und Fähigkeit, immer wieder Neues zu lernen, um so den Anforderungen gewachsen zu sein. Der in jungen Jahren erlernte und ausgeübte Beruf mag weiterhin existieren, jedoch braucht es regelmäßiger Fortbildungen, um auf dem Stand der Entwicklung zu bleiben. Manche Berufsbilder verschwinden ganz oder Maschinen/Computer/Roboter übernehmen bestimmte Tätigkeiten – sie sind im Zweifel billiger und weniger anfällig als menschliche Arbeitskraft. Wollen die dadurch „freigesetzten“ Arbeitskräfte weiterhin durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen, bleibt ihnen oft kein anderer Weg als umzuschulen.

Die Entwicklung hin zu sich weiter verstärkender Automatisierung löst Angst und Unsicherheit aus: Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, Angst davor, sich beruflich noch einmal komplett neu orientieren zu müssen, aber auch die Befürchtung, nicht mehr mithalten zu können in der Arbeitswelt und Gesellschaft.

In den vergangenen 20 Jahren hat sich allenthalben die Erkenntnis durchgesetzt, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit einerseits und die soziale Teilhabe des Einzelnen andererseits nur gesichert werden können, wenn die Innovationsfähigkeit von Wirtschaft und Verwaltung Hand in Hand gehen mit der Bereitschaft der Menschen, sich neues Wissen anzueignen. Daraus erwächst die Maxime des lebensbegleitenden Lernens und führt zur Idee der Bildungsbiografie. Für die Rahmenbedingungen, in denen sich dieser Prozess vollzieht, und wie sozialverträglich er letztendlich gestaltet wird, sind vor allem die Bundes- und Landesebene mit ihrer gesetzgeberischen Zuständigkeit sowie die Tarifpartner gefragt.

Gleichzeitig rückt die Kommune als zentraler Akteur verstärkt in den Blick. Denn Lernen und Bildung erfolgen vor Ort, in den Städten und Landkreisen.

Nicht zuletzt aus dieser Logik heraus gehört die Bereitstellung von Strukturen, die geglückte Bildungsbiografien unabhängig vom Geldbeutel ermöglichen, zum Auftrag der kommunalen Daseinsvorsorge. Je nach Bildungsphase unterscheiden sich die konkreten Aufgabenstellungen der Kommune. Übergreifend für alle Bildungsphasen geht es darum, gleiche Bildungschancen und damit Chancengerechtigkeit zu ermöglichen.

 

Frühkindliche Bildung in Krippe und Kindertagesstätte

Die frühkindliche Bildung ist die erste Etappe im Prozess des lebenslangen Lernens und sie legt den Grundstein für den weiteren Bildungserfolg unserer Kinder. Zwar setzen auch hier bundesgesetzliche Regelungen (z.B. einklagbares Recht auf einen KiTa-Platz) sowie Tarifverträge (mit denen beispielsweise die Eingruppierung für Erzieher:innen festgelegt werden) den Handlungsrahmen. Doch Ausgestaltung und Qualität von Kindertagespflege liegen weitestgehend in der Hand der Kommune (wenn auch in Abhängigkeit ihrer Finanzkraft), ebenso die Gestaltung der Zugänge. Seit vielen Jahren setzt das sozialdemokratisch geführte Sozialdezernat auf qualifizierte und bildungsorientierte Kinderbetreuung in Kindertagesstätten und bei der Tagespflege (bei der eine Tagesmutter oder ein Tagesvater eine bestimmte Anzahl von Kindern betreut). Unser vordringliches Ziel für die kommenden fünf Jahre ist es deshalb, die vorhandenen Plätze weiter auszubauen, um die von den städtischen Gremien beschlossenen Versorgungsquoten von 48 Prozent im Krippenbereich und 90 Prozent im KiTa-Bereich zu erreichen. Insbesondere ist hierbei darauf zu achten, dass die aktuelle Versorgungslage stadtweit große Unterschiede aufweist – in 17 von 26 Ortsbezirken ist die Versorgungslage mit Krippenplätzen als kritisch einzustufen (im Bereich von drei bis sechs Jahren sind es zehn Ortsbezirke). Hier wollen wir mittelfristig für ausgeglichene Verhältnisse sorgen, an erster Stelle steht für uns die zeitnahe Versorgung mit KiTa-Plätzen in benachteiligten Stadtvierteln dabei die Qualität der Betreuung (Personalschlüssel, erforderliche Qualifikation, stetige Fortentwicklung der pädagogischen Konzepte) aufrechtzuerhalten bzw. weiter zu erhöhen (z.B. durch die Verstetigung der Sprachberater:innen aus dem Bundesprogramm SprachKiTa)

  • die Platzvergabe möglichst niedrigschwellig zu organisieren, um allen Familien gleiche Chancen auf einen wohnortnahen Betreuungsplatz für ihr Kind zu geben
  • die Verbesserung der Nutzungsfreundlichkeit WIKITA
  • uns auf Landesebene dafür einzusetzen, dass Angebote im frühkindlichen Bereich Bildung sind und deshalb auf Dauer kostenfrei sein sollten.

Um in Zeiten des Fachkräftemangels qualifiziertes und engagiertes Personal zu binden und neue Mitarbeiter:innen zu gewinnen, stehen wir für die Fortsetzung der städtisch geförderten Programme zur Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher, entweder mit der ‚Praxisintegrierte vergütete Ausbildung‘ (PivA) oder mit der praxisintegrierten Ausbildung für Quereinsteigende.

Mit all diesen Maßnahmen trägt die Stadt dazu bei, dass die Kinder in Krippe und KiTa Betreuung, Zuwendung und Förderung erfahren, und zwar inklusiv, in allen Stadtteilen, ungeachtet der Ressourcen des Elternhauses. Je besser dies gelingt, und umso mehr Familien mit diesem Angebot erreicht werden, desto besser sind die Voraussetzungen für einen gelungenen Schulstart.

Mit den Corona-bedingten Schließungen von Krippen, KiTas und Schulen im März 2020 erhöhte sich schlagartig das gesellschaftliche Bewusstsein darüber, wie wichtig diese Bildungsinstitutionen sind. Und zwar nicht in erster Linie, weil sie berufstätigen oder in Ausbildung befindlichen Eltern die Kinderbetreuung während der Arbeitszeit abnehmen, sondern in ihrer Bedeutung für die soziale Entwicklung der Kinder sowie für das Erlernen grundlegender Kompetenzen, die sie in Schule und im Leben dringend brauchen – und damit für ihre Bildungsbiografie und den möglichst gelungenen Einstieg ins lebensbegleitende Lernen.

 

Schulische Bildung und Ganztagsschulen

Niemand hat die durch das Corona-Virus ausgelöste Pandemie und die Maßnahmen zur Eindämmung mit z.T. verheerenden Folgen gewollt. Unverzeihlich aber wäre es, die Lehren, insbesondere aus dem Schließen der KiTas und Schulen während des Lockdowns im Frühjahr und Winter 2020, nicht zu nutzen, um unser Bildungssystem gerechter zu machen.

Zu diesen Lehren gehört die Erkenntnis, wie wichtig die Schulen sind, um die unterschiedlichen Rahmenbedingungen im Elternhaus für das Lernen möglichst umfassend auszugleichen!

Die Schließung, aber auch der mit vielen Beeinträchtigungen laufende Schulbetrieb nach der Sommerpause, hat drastisch vor Augen geführt, dass die Elternhäuser ihren Kindern unterschiedliche Ausgangsbedingungen für das Lernen bieten. Diese Feststellung bezieht sich auf

  • räumliche Situation (kein ruhiger Platz zum Lernen in einer zu kleinen Wohnung, z.B. am Küchentisch, anstatt ein eigenes Zimmer)
  • Ausstattung mit Technik/digitaler Infrastruktur (eigenes Notebook/Tablet/Smartphone versus max. steht dem Kind ein Handy zur Verfügung, um am digital gestützten Fernunterricht teilzunehmen). Auch die Möglichkeit der Datenübertragung ist z.T. stark eingeschränkt (kein LAN oder W-LAN in der Wohnung)
  • Unterstützung und Kontrolle beim Lernen und den Hausaufgaben durch eine erwachsene Person im Haushalt.

Wir wollen deshalb Schulen zu einem Ort machen, an dem sich die Kinder gerne aufhalten und gut lernen und leben können. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich die Sicht auf Schule stark verändert. Familien erwarten vom Staat ein Angebot, das gleichermaßen die Berufstätigkeit beider Elternteile ermöglicht sowie bestmögliche Bildung der nachwachsenden Generation sicherstellt. Wir Sozialdemokraten ergänzen an dieser Stelle: bestmögliche Bildung aller Kinder und Jugendlichen, ungeachtet des Einkommens oder der Bildungsabschlüsse der Eltern. Ein weiterer Aspekt ist aus unserer Sicht entscheidend: Die Kinder und Jugendlichen sollen sich in diesen Bildungsinstitutionen wohlfühlen, denn sie verbringen mehr und mehr Zeit in der Schule.

 

Deshalb fordern wir:

  • eine Schule, die den Werten der Inklusion und Chancengleichheit gerecht wird und längeres gemeinsames Lernen ermöglicht, also über Klasse 4 hinaus. Gerne würden wir uns hierfür an Beispielen aus Berlin oder Hamburg orientieren und als Partner des Landes daran mitwirken, dem Ziel gleicher Bildungschancen auch bei der schulischen Bildung näherzukommen.
  • Ganztagsschulen, denn sie bieten mehr Zeit zum Lernen und Fördern. Sie helfen dabei, für alle Schüler:innen gleiche Chancen zu schaffen und die Familien zu entlasten. Deshalb setzen wir alles daran, gemeinsam mit dem Land, den auf Bundesebene vereinbarten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen umsetzen zu können. Entscheidend aus unserer Sicht ist dabei, dem Anspruch nicht allein in formaler Hinsicht Rechnung zu tragen – vielmehr muss es darum gehen, über diesen Weg mehr Bildung, Förderung und Inklusion für Grundschulkinder zu erreichen und damit die unterschiedlichen Voraussetzungen des Elternhauses auszugleichen. Die bereits erfolgten Vorarbeiten auf kommunaler Seite sollen weitergeführt werden.
  • Sollte sich abzeichnen, dass das Land hier über die inhaltlichen und finanziellen Ansätze aus „Pakt für den Nachmittag“ bzw. „Pakt für den Ganztag“ nicht hinauskommt, fordern wir hierfür verstärkt kommunale Mittel einzusetzen, um die Qualität zu sichern.
  • Wir fordern das Land auf, echte Ganztagsschulen zu schaffen und zumindest entsprechende Programme bis 15.30 Uhr über den für 2025 avisierten Rechtsanspruch zu finanzieren.
  • eine Schule, die den Bedürfnissen der jungen Menschen Rechnung trägt: Denn wie im sonstigen Leben wünschen sich Kinder und Jugendliche von der Schule, dort sicher und geborgen zu sein sowie nach ihrer Meinung gefragt zu werden. Wie wichtig es ist, an bestimmten Rahmenbedingungen mitwirken zu können, hat sich auch während Corona gezeigt: Schüler:innen, egal welcher Altersstufe, fühlten sich massiv übergangen und nicht ernst genommen in ihren Bedürfnissen. Damit Schule zu einem Lebensort wird, braucht es auch: gute Mensen für Frühstück und ein warmes Mittagessen, Platz zum Toben, Räume zum Zurückziehen. Ansprechpartner:innen bei Problemen Zuhause oder mit dem Unterrichtsstoff oder den Mitschüler:innen. Nicht zuletzt braucht es saubere Schultoiletten

 

Sozialindex an Schulen

Die Anforderungen an Schulen hängen stark mit der Zusammensetzung ihrer Schüler:innenschaft zusammen und damit mit den Stadtvierteln, in denen sie liegen. Wir wollen die besten Schulen dort, wo die Herausforderungen am größten sind. Entsprechend dem Grundsatz „Ungleiches ungleich behandeln“, setzen wir uns für die Einführung eines kommunalen Sozialindex ein. Hierbei sollen kommunale Mittel so verteilt werden, dass Schulen in benachteiligten Gebieten stärker profitieren als solche in Stadtteilen ohne besondere Herausforderungen. Ziel ist es, die begrenzten Ressourcen differenzierter und zielgenauer einzusetzen, um mehr Chancengerechtigkeit im Bildungssystem zu erreichen. Wir wollen, dass diejenigen Schulen, die die größten Herausforderungen zu meistern haben, auch die bestmögliche Ausstattung bekommen.

Ein solcher kommunaler Sozialindex würde den landesweiten Index ergänzen, mit dem seit 2013 ein gewisser Anteil von Lehrerstellen so verteilt wird, dass Schulen mit „schwieriger“ sozialer Zusammensetzung davon profitieren.

Wir unterstützen das Vorhaben des Sozialdezernats, an den 17 Grundschulen, die derzeit Standort einer „Betreuenden Grundschule“ (BGS) sind, zukünftig Schulsozialarbeit für alle einzurichten. Die bis dato von den Betreuenden Grundschulen angebotenen Betreuungsplätze sollen in diesem Zuge von einem freien Träger übernommen werden. Dieses Modell wurde bereits an der Goetheschule und der Ursula-Wölfel-Grundschule erfolgreich eingeführt.

 

Inklusive Bildung in KiTa und Schule

Spätestens mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik im Jahre 2008 stehen staatliche Stellen in Bund und Land sowie die Kommune in der Pflicht, Schulen und Einrichtungen des Elementarbereichs sukzessive in Richtung eines inklusiven Systems weiterzuentwickeln. Die Separation von Kindern mit Behinderung oder Beeinträchtigung soll vom Regel- zum Ausnahmefall werden.

Für den frühkindlichen und schulischen Bereich gilt es also, möglichst inklusive Settings anzustreben und umzusetzen – Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung/Beeinträchtigung sollen gemeinsam spielen und lernen. Umfragen zeigen, dass es hierfür in der Bevölkerung insgesamt sowie bei Eltern (ungeachtet, ob das eigene Kind unter einer Beeinträchtigung leidet oder nicht) eine hohe Akzeptanz gibt. Diese Settings braucht es in allen Schulformen, von Klasse 1 bis zum Schulabschluss!

Ein zentraler Faktor für gelingende Inklusion in der frühkindlichen sowie der schulischen Bildung ist die Eingliederungshilfe. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung (Bundesteilhabesetz), das zum 01.01.2020 in Kraft trat, wurde die Eingliederungshilfe aus dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) herausgelöst und in das Recht der Rehabilitation und Teilhabe (SGB IX) eingebunden. Wir begrüßen die hierdurch gestiegenen Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in KiTa und Schule, denn es senkt die Voraussetzungen für die Kostenübernahme für eine Begleitperson/Schulassistenz. Insbesondere die Möglichkeit, eine solche Assistenz auch für den schulischen Nachmittag zu gewähren, stärkt die Inklusion in Schule und Ganztag.

Tief in der Historie wurzelnde Strukturen haben ihr eigenes Beharrungsvermögen. Insbesondere gilt dies für das Schulsystem, das in Deutschland eine lange Tradition des Separierens und Aussonderns hat. Dieses „Sortieren“ der Schüler:innen nach bestimmten Kriterien erfolgt nicht allein entlang etwaig bestehender sonderpädagogischer Förderbedarfe, sondern insgesamt nach Kriterien von Leistung und Eignung.

Umgekehrt ausgedrückt: Nimmt man die Inklusion beim Wort, so liegt der Schluss nahe, dass sie in Schule nur umsetzbar ist, wenn man das gesamte System verändert: Brechen mit der Tradition des Sortierens, hin zu einem gemeinsamen Lernen, dass allen Kindern zugutekommt, ungeachtet ihrer kognitiven Begabung, ungeachtet der Ressourcen ihrer Familie, die diese zur Unterstützung ihrer Kinder zur Verfügung haben. Solange das auf frühe Trennung basierende Schulsystem nicht grundsätzlich verändert wird, muss die schulische Inklusion im bestehenden Rahmen verbessert werden. Hierfür fordern wir das Land auf, für bessere Ausstattung der Schulen zu sorgen. In erster Linie fehlt es an sonderpädagogischen Fachkräften, zumal aufgrund des – ideologisch motiviertem – Beharrens auf Fortbestand der Förderschulen entscheidende finanzielle und personelle Ressourcen für die inklusive Beschulung fehlen.

 

Übergang Schule – Beruf

Seit über 40 Jahren ist Schulsozialarbeit in Wiesbaden ein Erfolgsgarant für erfolgreiche Übergänge von Schule und Beruf. Schüler:innen werden in ihren Kompetenzen gestärkt, in ihrer Entwicklung positiv begleitet und erfahren berufliche Orientierung. Zum Schuljahresbeginn 2020/21 ist es uns gelungen, Schulsozialarbeit an der Albrecht-Dürer-Schule und der Gerhart-Hauptmann-Schule (beides Haupt- und Realschulen) einzuführen, ebenso für den Realschulzweig der Erich-Kästner-Schule.

In den kommenden Jahren wollen wir insbesondere Schulsozialarbeit an den beruflichen Schulen weiter stärken.

Die Bemühungen des Landes Hessen, mittels des UBUS-Programms zusätzliche Stunden für Sozialpädagogen an allen Schulen zu ermöglichen, erkennen wir an. Wir wünschen uns jedoch eine bessere Abstimmung mit der Stadt Wiesbaden, um die Ressourcen zielgerichteter einsetzen zu können.

 

Lernen im Erwachsenenalter

Allen Bürger:innen muss in jedem Alter der Zugang zu Bildung, Weiterbildung, Qualifikation und gesellschaftlicher Teilhabe möglich sein. Die rasante Entwicklung technischer Neuheiten, geopolitischer Konflikte und Fragen der Nachhaltigkeit sind nur einige Beispiele für die Themen, mit denen sich die Menschen auseinandersetzen müssen. Um mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten, ist es unabdingbar, sich immer neu und zu immer komplexer werdenden Fragen zu informieren. Hierfür braucht es Informations- und (Weiter-)Bildungsangebote, abgestimmt auf unterschiedliche Lebensphasen und unterschiedlichen Vorkenntnisse. Wir wollen die politische Bildung und die Diskussionskultur fördern.

Mit dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz“) möchte der Bund die Rahmenbedingungen für den Strukturwandel definieren und sozialverträglich gestalten. Dahinter steht die Erkenntnis, dass in lebensbegleitendem Lernen und Weiterbildung der Schlüssel zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit liegt. Das Gesetz ist im Mai 2020 vom Bundestag beschlossen worden.

Für Wiesbaden wollen wir lebensbegleitende Weiterbildung durch die Volkshochschule Wiesbaden und weitere öffentlich geförderte Träger der Weiterbildung, neben Schule, Ausbildung und Hochschule – als gleichwertigen Teil des öffentlichen Bildungssystems.

Als Kommune wollen wir insbesondere die VHS Wiesbaden sowie die Bildungswerke in den Stadtteilen zukunftsfähig machen und finanziell absichern. Querverweis: Kapitel Kulturszene und Städtepartnerschaften